AGB
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden/Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde/Auftraggeber ist berechtigt, die Fotos ür persönliche Zwecke und zur Eigenwerbung, wie zum Beispiel für die eigene Homepage, Poster, Karten, usw. kostenlos zu verwenden, dabei ist der Fotograf als Urheber zu nennen.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen
Vereinbarung. Eine Nachbearbeitung der Fotos durch den Kunden/Auftraggeber, egal in welcher Form, ist nicht zulässig.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Kunden/Auftraggeber über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Kunde/Auftraggeber eines Bildes hat kein Recht im Sinne vom § 60 UrhG, ohne Zustimmung des Fotografen das Lichtbild zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verbreiten.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadensersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des ursprünglichen Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
7. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Die Original-Daten (unbearbeitete Roh-Daten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe dieser Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Aufgrund § 19 UStG wird auf diese Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
2. Die Kosten für das gebuchte Foto-Paket sind am Tag des Shootings zu zahlen.
3. Zusätzlich gewünschte Bilder, Dateien, oder sonstige Produkte (Leinwände, Karten, etc.), die nicht im gebuchten und bereits bezahlten Foto-Paket inbegriffen sind, werden erst nach Vorauszahlung bestellt und heraus gegeben. Bei einem Upgrade auf ein höheres Foto-Paket ist ebenfalls erst der Differenzbetrag zum höheren Foto-Paket zu bezahlen, bevor die dort inbegriffenen Mehr-Dateien/-Bilder bestellt und ausgegeben werden.
4. Für vereinbarte Termine wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Diese wird bei einem durch den Kunden/Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages vom Fotografen einbehalten (siehe Punkt V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar). Andernfalls wird diese mit dem Paketpreis verrechnet.
5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit
zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder im Eigentum und in den Händen des Fotografen.
7. Gutscheine sind innerhalb eines Jahres einzulösen. Sie sind nicht in bar auszahlbar. Es gilt die aktuelle Preisliste, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig ist. Sollte der Gutschein-Betrag nicht mit dem gewünschten Foto-Paket übereinstimmen, so ist der Differenzbetrag bis zum Shooting zu zahlen. Bei Foto-Paketen, die unter dem
Gutschein-Betrag liegen, wird die Differenz nicht ausgezahlt, sie verfällt stattdessen.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahme Objekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig für einen unbestimmten Zeitraum auf, wird aber bei technischem Unverschulden nicht haftbar gemacht.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
4. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Der Kunde/Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 3 Tagen, nachdem die Online-Galerie freigegeben wurde, schriftlich beim Fotografen zu machen. Gleiches gilt für Fach-Abzüge ab Tag der Zustellung. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen, eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen. Reklamationen zum Set-Aufbau sind ausgeschlossen, sofern sie nicht sofort während des Shootings geäußert werden. Bei Buchung eines Shootings ist mein Bearbeitungs-Stil bekannt und somit von Reklamation ausgeschlossen.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Kunden/Auftraggeber innerhalb von 14 – 21 Tagen eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der sich der Kunde/Auftraggeber die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen, nach Auswahl in der Galerie, fertiggestellt zu haben. Es liegt im Ermessen des Fotografen, wie viele Fotos er in der Online-Galerie zur Auswahl bereitstellt, mindestens aber die Anzahl, die im gebuchten Foto-Paket angegeben ist. Er ist nicht verpflichtet weitere, als die in der Online-Galerie gezeigten Bilder, zur Verfügung zu stellen.
2. Das Kopieren oder runterladen der Bilder aus der Online-Galerie ist strengstens verboten und gilt als Diebstahl, welcher vom Fotografen angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird. Auch Screenshots sind nicht gestattet.
3. Sind Bilder durch den Kunden/Auftraggeber zur Veröffentlichung frei gegeben worden, insbesondere bei einem Werbe-Shooting, das sogenannte TFP-Shooting (Time for print), ist sich der Kunde/Auftraggeber darüber bewusst, dass ein nachträgliches Widerrufsrecht vom Fotografen nicht eingeräumt werden muss. Sollte der Fotograf einem Widerruf dennoch zustimmen, so werden nachträglich folgende Kosten fällig:
149 Euro für das Shooting inkl. 5 Bilder
100 Euro Ausfallhonorar
15 Euro für jedes bereits erhaltenes Bild
zzgl. angefallener Kosten für Bildentwicklung
zzgl. ggf. weiterer anfallenden Kosten (z. B. investierte Zeit der Aufarbeitung,
Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, etc., die evtl. wegen des Rückrufs neu erstellt werden müssen). Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausnahmslos ausgeschlossen.
Bei einem TFP-Shooting steht die Umsetzung eigener Ideen des Fotografen im Vordergrund. Das TFP-Shooting ist für den Kunden kostenlos, sofern der Fotograf alle aus dem Shooting entstandenen Bilder (die Anzahl liegt in seinem Ermessen) zur Veröffentlichung und zu eigenen Werbezwecken nutzen darf. Eine Weitergabe an Dritte, wie z. B. für Werbepartner von Accessoires, Teilnahme an Wettbewerben, etc., ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde erhält im Gegenzug 5 Fotos als Fachabzug und Datei.
4. Storniert der Kunde/Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 50 %
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 75 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Reservierungsgebühr / Anzahlung geleistet wurde.
Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden/Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
VIII. Bildbearbeitung
1. Die nachträgliche Bearbeitung der vom Fotografen angefertigten Lichtbilder und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen anzugeben.
2. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, Twitter, u. ä. private oder öffentliche Foren, etc..
3. Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden/Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden/Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden/Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Kunde/Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Kunden/Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden/Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde/Auftraggeber bestimmen.
X. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Hat der Kunde/Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung
ausgeschlossen. Wünscht der Kunde/Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
3. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.
Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
XI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
XII. Besonderheiten bei Hochzeiten
1. Der Fotograf ist grundsätzlich berechtigt, die von ihm hergestellten Lichtbilder zur Eigenwerbung auf facebook und der Homepage zu veröffentlichen. Sofern dem nicht ausdrücklich bei Vertragsschluß widersprochen wurde.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 6-8 Wochen, fertiggestellt zu haben.
Es liegt im Ermessen des Fotografen, wie viele Fotos er dem Brautpaar zur Verfügung stellt.
3. Für vereinbarte Termine wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 300,00 € erhoben. Diese wird bei einem durch den Kunden/Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages vom Fotografen einbehalten (siehe Punkt V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar). Andernfalls wird diese mit dem Paketpreis verrechnet.
XIII. Salvatorische Klausel
1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
gültig ab 01.10.2016